FAQ
Häufige Fragen:
Wieviel kostet eine Supervision oder eine Therapiestunde?
Wenn mein Arbeitgeber die Leistung bezahlt, erfährt diese*r dann, was besprochen wurde?
Werden die Kosten für die Therapie von meiner Krankenkasse übernommen?
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss oder versäume?
Wie werden Leistungen für Institutionen und Einrichtungen abgrechnet?
Wieviel kostet eine Supervision oder eine Therapiestunde?
Die Kosten für die verschiedenen Leistungen variieren. Sie erhalten eine konkrete Kosteninformation nach Ihrer unverbindlichen Anfrage. Auf Wunsch kann auch ein schriftliches Angebot erstellt werden. Eine kostenpflichtige Buchung erfolgt erst nach Auftragserteilung.
Therapeutische Leistungen sind nach §4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei. Alle anderen Leistungen außerhalb von therapeutischen Angeboten sind umsatzsteuerpflichtig und verstehen sich zzgl. 19% MwSt. (sofern nicht anders angegeben).
Werden die Kosten für Leistungen von Privatpersonen selbst übernommen, so erfolgt die Zahlung nach jedem Termin per Barzahlung oder EC-Karte (mit PIN) mit jeweiligem Beleg. Eine Rechnung kann auf Wunsch trotzdem erstellt werden.
Werden die Kosten von einer Firma, Einrichtung oder Institution übernommen, so erhält der Auftraggeber eine Rechnung. Auf einer Rechnung erscheint lediglich der Name des Supervisanden / der Supervisandin bzw. Klienten/Klientin und das Datum der Leistung.
Wenn mein Arbeitgeber die Leistung bezahlt, erfährt diese*r dann, was besprochen wurde?
Nein. Die Themen einer Supervision, Therapie oder Beratung sind streng vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Nach Absprache, ist ein Austausch über grobe Inhalte möglich. Jeglicher Austausch bedarf einer ausdrücklichen Schweigepflicht-Entbindung der Klientin/Supervisandin bzw. des Klienten/Supervisanden.
Werden die Kosten für die Therapie von meiner Krankenkasse übernommen?
Nein. Die Psychologische Privatpraxis Eiden ist eine reine Selbstzahler-Praxis.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss oder versäume?
Wenn Sie einen abgesprochenen Termin bis zu 24 Stunden vorher absagen (Information über Telefondienst oder Email genügt), entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
Kurzfristige Absagen bedeuten meist, dass dieser Termin für andere Personen, die diesen Termin gerne genutzt hätten, nicht mehr zur Verfügung steht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Falle, je nachdem, ob wir den Termin noch anderweitig belegen können, uns folgende Storno-Bedinungen vorbehalten: Bei Absagen bis 4 Stunden vorher werden 50% der Kosten für diesen Termin in Rechnung gestellt, bei Absagen unter 4 Stunden vorher und bei Nichterscheinen ohne Absage werden 100% der Kosten für diesen Termin in Rechnung gestellt.
Wie werden Leistungen für Institutionen und Einrichtungen abgrechnet?
Einrichtungen und Institutionen erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Alle Leistungen außerhalb von therapeutischen Angeboten sind Umsatzsteuer-pflichtig (sofern nicht anders angegeben). Die Honorare sind also zzgl. 19% MwSt.