Abrechnung/FAQ

 

Wieviel kostet eine Supervision oder eine Therapiestunde?

Wie werden Supervisionen abgerechnet?

Wenn mein Arbeitgeber die Supervision bezahlt, erfährt er dann, was besprochen
wurde?

Wie werden die Therapien abgerechnet?

Werden die Kosten für die Therapie von meiner Krankenkasse übernommen?

Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Therapie privat bezahle?

Wie häufig finden Therapien statt?

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss oder versäume?

Wie werden Angebote für Institutionen und Einrichtungen abgrechnet?

 

 

Wieviel kostet eine Supervision oder eine Therapiestunde?

Die Kosten für die verschiedenen Angebote entnehmen Sie bitte den Beschreibungen unter den jeweiligen Menüpunkten. Klientenbezogene Angebote (z.B.Therapeutische Angebote, Diagnostik, Sprechstunden in der Kita, etc.) sind nach §4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei. Alle anderen Leistungen außerhalb von therapeutischen Angeboten sind umsatzsteuerpflichtig. Die angegebenen Honorare sind also zzgl. 19% MwSt. zu verstehen.


Wie werden Supervisionen abgerechnet?

Werden die Kosten einer Supervision von einer Firma, Einrichtung oder Institution übernommen, so erhält der Auftraggeber eine Rechnung. Auf einer Rechnung erscheint lediglich der Name des Supervisanden und das Datum der Supervision(en).

Werden die Kosten für die Supervision vom Supervisanden selbst übernommen, so erfolgt die Zahlung nach jedem Termin per Barzahlung oder EC-Karte (mit PIN). Eine Rechnung kann auf Wunsch trotzdem erstellt werden.


Wenn mein Arbeitgeber die Supervision bezahlt, erfährt er dann, was besprochen
wurde?

Nein. Die Inhalte einer Supervision sind streng vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.


Wie werden die Therapien abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt zu jedem Termin per Barzahlung oder per EC-Karte (mit PIN).

Um Ihnen eine konkrete Kostenplanung zu ermöglichen, kann in einem ersten Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen eine Anzahl von Therapie-Einheiten festgelegt werden.


Werden die Kosten für die Therapie von meiner Krankenkasse übernommen?

Nein. Die Psychologische Privatpraxis arbeitet auf der Basis der systemischen Therapie und Familientherapie. Diese ist zwar seit Dezember 2008 vom wissenschaftlichen Beirat der Psychotherapeutenkammer anerkannt worden und hat im November 2018 die sozialrechtliche Anerkennung erhalten, ist jedoch bislang noch nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen worden.
Daher können Systemische Therapien und Familientherapien nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel als Selbstzahler.
Teilweise können systemische Therapien und Familientherapien, im Rahmen der sogenannten „Hilfe zur Erziehung“, über die Jugendämter finanziert werden.


Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Therapie privat bezahle?

Wenn Sie eine Therapie privat bezahlen, erfährt keine Behörde oder andere Stelle etwas über Ihre persönlichen Anliegen und Hintergründe. Berichte werden nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch geschrieben und/oder weitergeleitet. Diagnosen werden nur gestellt, wenn diese für Sie persönlich hilfreich sind.
Wird eine Therapie von einer Krankenkasse bezahlt, so geschieht dies ausschließlich nach einem ausführlichen Gutachten und einer Diagnose mit Krankheitswert. Diese Diagnose verbleibt dauerhaft in den Akten Ihrer Krankenkasse. Eine derartige Diagnose kann dazu führen, dass Sie später Probleme z.B. beim Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung oder beim Abschluss einer  Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Auch im Hinblick auf manche Berufsbilder (z.B.  bei  Polizisten, Verbeamtung, u.a.) kann eine solche Diagnose negative Auswirkungen haben.

Bei einer privat bezahlten Therapie geht es ohne viel Bürokratie, einzig und allein um das Erkunden von Lösungen zu Ihren individuellen und ganz persönlichen Themen.


Wie häufig finden Therapien statt?

Die Häufigkeit der Termine richtet sich grundsätzlich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Es hat sich bewährt, dass eine Einzeltherapie in einem ca. 14tägigen Rhytmus stattfindet, da es sinnvoll ist, in der Therapie erarbeitete Themen zunächst in den Alltag umzusetzen, bevor weitere Inhalte erarbeitet werden. In Krisensituationen können jedoch auch Termine in kürzeren Frequenzen stattfinden. Bei Familientherapien hat es sich bewährt, dass Termine in einem 3-4 wöchigen Rhythmus stattfinden, da hier die in den Alltag umzusetzenden Inhalte häufig komplexerer Natur sind.


Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss oder versäume?

Wenn Sie einen abgesprochenen Termin bis zu 24 Stunden vorher absagen (Information über Telefondienst oder Email genügt), entstehen für Sie keine weiteren Kosten.

Kurzfristige Absagen bedeuten meist, dass dieser Termin für andere Personen, die diesen Termin gerne genutzt hätten, nicht mehr zur Verfügung steht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Falle, je nachdem, ob wir den Termin noch anderweitig belegen können, uns folgende Storno-Bedinungen vorbehalten: Bei Absagen bis 4 Stunden vorher werden 50% der Kosten für diesen Termin in Rechnung gestellt, bei Absagen unter 4 Stunden vorher und bei Nichterscheinen ohne Absage werden 100% der Kosten für diesen Termin in Rechnung gestellt.


Wie werden Angebote für Institutionen und Einrichtungen abgrechnet?

Einrichtungen und Institutionen erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Alle Leistungen außerhalb von therapeutischen Angeboten (s.o.) sind Umsatzsteuer-pflichtig. Die angegebenen Honorare sind also zzgl. 19% MwSt. zu verstehen.

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